nicht oder nicht mehr unter Arbeitsvertrag
stehen;
oder, wenn Sie nach den Studien oder
einer Lehre noch keine Arbeit gefunden haben.
Wenn Sie für eine lokale Beschäftigungsagentur
arbeiten (LBA), zahlen wir zusätzlich
zu Ihren Arbeitslosenunterstützungen
Ihre Entlohnung für die Stunden, die
Sie für die LBA arbeiten.
Wenn Sie an einer Umschulung teilnehmen,
können Sie weiterhin Arbeitslosenunterstützungen
beziehen.
Weitere Einzelheiten erfahren Sie, wenn Sie
die untenstehenden Informationsblätter
anklicken:
Wenn Sie nicht von der Stempelkontrolle
befreit sind ( Kontrollkarte C3A )
Für weitere Informationen können
Sie Sich an Ihre Zahlstelle
der HfA wenden.
Des weiteren finden Sie wichtige Informationen auf der
Web Site des LfA (http://www.onem.fgov.be).