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DIE UNTERSTÜTZUNGEN

Vollarbeitslosigkeit

Sie können Arbeitslosengeld beziehen, wenn Sie:

  • nicht oder nicht mehr unter Arbeitsvertrag stehen;
  • oder, wenn Sie nach den Studien oder einer Lehre noch keine Arbeit gefunden haben.

Wenn Sie für eine lokale Beschäftigungsagentur arbeiten (LBA), zahlen wir zusätzlich zu Ihren Arbeitslosenunterstützungen Ihre Entlohnung für die Stunden, die Sie für die LBA arbeiten.

Wenn Sie an einer Umschulung teilnehmen, können Sie weiterhin Arbeitslosenunterstützungen beziehen.

Weitere Einzelheiten erfahren Sie, wenn Sie die untenstehenden Informationsblätter anklicken:

Wenn Sie nicht von der Stempelkontrolle befreit sind ( Kontrollkarte C3A )

PDF  Informatioblat - UNTERSTÜTZUNGSANTRAG ALS VOLLARBEITSLOSER.


Wenn Sie von der Stempelkontrolle befreit sind und jünger als 50 Jahre alt sind (Kontrollkarte C3C)

PDF  Informationblat - UNTERSTÜTZUNGSANTRAG FÜR ARBEITSLOSE, DIE VON DER EINTRAGUNG ALS ARBEITSSUCHENDER FREIGESTELLTSIND


Wenn Sie mindestens 50 Jahre alt sind und nicht von der Eintragung als Arbeitsuchender freigestellt sind (Kontrollkarte C3D-mini)

PDF   Informationblat - UNTERSTÜTZUNGSANTRAG ALS VOLLARBEITLOSER VON MINDESTENS 50 JAHREN, DER DIE MINIMALE FREISTELLUNG BEANTRAGT HAT (mit einer Kontrollkarte C3D-mini)

Wenn Sie mindestens 50 Jahre alt sind und von der Eintragung als Arbeitsuchender freigestellt sind (Kontrollkarte C3D-mini)

PDF  Informationblat - UNTERSTÜTZUNGSANTRAG ALS VOLLARBEITLOSER VON MINDESTENS 50 JAHREN, DER DIE MAXIMALE FREISTELLUNG BEANTRAGT HAT (mit einer Kontrollkarte C3D-maxi)

Für weitere Informationen können Sie Sich an Ihre Zahlstelle der HfA wenden.
Des weiteren finden Sie wichtige Informationen auf der Web Site des LfA (http://www.onem.fgov.be).

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Geänderte seite : 23.06.2011

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