E-government
Dank der Benutzung neuer Informations- und
Kommunikationstechnik arbeitet das e-government
(oder elektronische Verwaltung) darauf hin,
den Bürgern mit einem Minimum an Verwaltungsaufwand
schnellere, wirksamere und vollständigere
Dienste anzubieten.
Der Benutzer wird sich somit weniger fortbewegen
müssen, da die Angaben der Bürger
und der Firmen nur ein einziges Mal aufgenommen
werden müssen und diese auf elektronischem
Weg zwischen den Verwaltungen ausgetauscht
werden. Außerdem werden die Bürger
und Firmen auf direktem Weg mit den betreffenden
öffentlichen Diensten Kontakt aufnehmen
können und Zugriff auf persönliche
Daten haben, die die Verwaltung von ihnen
besitzt, dies rund um die Uhr und an gleich
welchem Ort sie sich befinden.
Um Zugang zu den verschiedenen Diensten zu
haben, verfügt jeder Bürger über
einen "persönlichen Identifizierungskode".
Es handelt sich hierbei um die persönliche
Nationalregisternummer. Für die Personen,
die nicht im Bevölkerungsregister oder
im Warteregister eingetragen sind, ist eine
Nummer "Register Bis" vorgesehen.
Jeder Arbeitgeber verfügt
außerdem über eine persönliche
Nummer für jeden Betrieb und jede Niederlassung
seiner Firma.
Hier einige Bespiele von elektronischen
Diensten :
die Anfrage für
ein Nummernschild,
die multifunktionelle
Mitteilung der Angaben über das Gehalt
und die Arbeitszeit,
die Mitteilung
eines Arbeitsunfalls,
die Mitteilung
der MWS,
die Gründung
einer Firma,
die Ergebnisse
der Wahlen,
der freie Markt...
Der Bereich Arbeitslosigkeit ist also auch
in diesem Prozess der Modernisierung und Vereinfachung
der Verwaltung im Bereich der sozialen Sicherheit
eingebunden. Konkret bedeutet dies, dass das
Übermitteln einer gewissen Anzahl von
Angaben der Sozialversicherten nicht mehr
mittels Dokumenten gemacht wird, sondern auf
elektronischem Weg.
Die Zentrale Datenbank der Sozialen
Sicherheit (ZDSS) ist eine öffentliche
Dienstelle die den Fluss der Angaben nach
und innerhalb des Netzes der sozialen Sicherheit
koordiniert. So ist die vierteljährliche
elektronische Mitteilung an die LSS entstanden
(Multifunktionelle Erklärung).
Die vierteljährliche
elektronische Mitteilung: Multifunktionelle
Erklärung
Die vierteljährliche multifunktionelle
Erklärung ist nur ein Teil eines Projektes,
das aus drei großen Teilen besteht :
- Die elektronische Mitteilung :
die spontane Mitteilung der Arbeit ist eine
elektronische Erklärung, die es dem
Arbeitgeber ermöglicht, das LSS über
die Einstellung oder Entlassung eines Arbeitnehmers
in seinem Betrieb zu informieren. Diese
spontane Mitteilung ist seit dem 1. Januar
2003 Pflicht für alle Arbeitgeber (privater
oder öffentlicher Sektor).
- Die vierteljährliche elektronische
Mitteilung an das LSS : Mittels
dieser Erklärung übermittelt der
Arbeitgeber die Angaben, die das Gehalt
und die Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer
betreffen. Diese Angaben werden so beschrieben
und gruppiert, dass alle Dienstellen der
sozialen Sicherheit mit den gleichen Informationen
arbeiten können. Da diese Erklärung
von allen Dienstellen der sozialen Sicherheit
benutzt wird, wird sie manchmal auch "multifunktionelle
Erklärung" genannt. Genauso wie
die spontane Mitteilung der Arbeit, wird
die vierteljährliche Mitteilung seit
dem ersten Quartal 2003 auf elektronische
Art und Weise gemacht.
- Die Mitteilung eines sozialen
Risikos : Während eines
Arbeitsverhältnisses können verschiedene
Ereignisse auftreten, die einen Einfluss
auf die soziale Position eines Arbeitnehmers
haben. Ein Arbeitnehmer kann zum Beispiel
entlassen werden, Opfer eines Arbeitsunfalls
sein oder für längere Zeit krank
sein; in diesem Fall spricht man von sozialem
Risiko.
Der Arbeitgeber muss eine Mitteilung des
sozialen Risikos machen, wenn ein Ereignis
auftritt, dass Folgendes mit sich bringt :
Die Auszahlung von Kranken-
oder Mutterschaftsgeld
Die Auszahlung einer Entschädigung
auf Grund eines Arbeitsunfalls.
Die Auszahlung einer Entschädigung
auf Grund einer Berufskrankheit.
Die Auszahlung von Arbeitslosengeld,
Einkommensgarantieunterstützung oder
Gehaltssubventionen.
Diese Mitteilung des sozialen Risikos kann
der Sozialversicherung mittels eines vom entsprechenden
öffentlichen Dienst der Sozialen Sicherheit
genehmigten Formulars übermittelt werden,
oder, sobald dies möglich sein wird,
auf elektronischem Weg. Der Arbeitgeber hat
also die freie Wahl.
Als Zahlstelle für Arbeitslosengeld
(und anverwandten Unterstützungen) ist
die HfA vor allen Dingen vom letzten Teil
der Multifunktionellen Erklärung betroffen,
d.h. die Mitteilung des sozialen Risikos.
Die Mitteilung des sozialen Risikos
auf elektronischem Weg
Der Arbeitgeber kann also auf
elektronischem Weg "sozialen Risiken"
mitteilen.
Für
die Erklärung des sozialen Risikos Sektor
Arbeitslosigkeit muss der Arbeitgeber dem
Sozialversicherten eine Kopie der mitgeteilten
Angaben überreichen. Dies ermöglicht
dem Sozialversicherten, die vom Arbeitgeber
mitgeteilten Angaben zu überprüfen.
Im Sektor
Arbeitslosigkeit hat man zehn soziale Risiken
festgelegt, auch "Szenarien" genannt.
Es handelt sich hierbei um zehn verschiedene
elektronische Formulare, die es dem Arbeitnehmer
ermöglichen :
Arbeitslosenunterstützungen
oder ein Statut zu beantragen (fünf Risiken
"Zulassung")
Es handelt sich zum Beispiel um das Formular
C4 (Arbeitslosenbescheinigung – Arbeitsbescheinigung),
dass am Ende eines Arbeitsvertrages überreicht
wird, oder das Formular C 131 A (Arbeitslosenbescheinigung
für die Inaktivitätsstunden), dass
zu Beginn eines Teilzeitarbeitsvertrages überreicht
wird. Dies sind Formulare, die die "Zulassung"
betreffen.
seine monatliche Unterstützung
zu erhalten (fünf Risiken "Auszahlung")
Es handelt sich zum Beispiel
um das Formular C3.2 (Kurzarbeitbescheinigung)
oder um das C 131 B (Erklärung über
die Leistungen in einem Teilzeitbeschäftigungs-Regime),
dass dem Arbeitnehmer an jedem Monatsende
überreicht wird. Dies sind Formulare,
die die "Auszahlung" betreffen.
Die Anwendung dieser Erklärungen wird
progressiv eingeführt und ist noch nicht
abgeschlossen.
Wenn Ihr Arbeitgeber
den elektronischen Weg für die
Mitteilung der sozialen Risiken benutzen möchte,
kann er alle nützlichen Informationen
auf der
Web-Site der sozialen Sicherheit.
erhalten
ACHTUNG! Die
Schritte, die SIE unternehmen müssen
um einen Antrag auf Unterstützungen zu
stellen, bleiben unverändert.
Nur die Dokumente und die Art und Weise,
diese zu erhalten, werden sich verändern.
Um weitere Informationen zu erhalten, zögern
Sie nicht, Sich an Ihre Zahlstelle der HfA
zu wenden.