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ALLGEMEINE INFORMATIONEN

E-government

Dank der Benutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnik arbeitet das e-government (oder elektronische Verwaltung) darauf hin, den Bürgern mit einem Minimum an Verwaltungsaufwand schnellere, wirksamere und vollständigere Dienste anzubieten.

Der Benutzer wird sich somit weniger fortbewegen müssen, da die Angaben der Bürger und der Firmen nur ein einziges Mal aufgenommen werden müssen und diese auf elektronischem Weg zwischen den Verwaltungen ausgetauscht werden. Außerdem werden die Bürger und Firmen auf direktem Weg mit den betreffenden öffentlichen Diensten Kontakt aufnehmen können und Zugriff auf persönliche Daten haben, die die Verwaltung von ihnen besitzt, dies rund um die Uhr und an gleich welchem Ort sie sich befinden.

Um Zugang zu den verschiedenen Diensten zu haben, verfügt jeder Bürger über einen "persönlichen Identifizierungskode". Es handelt sich hierbei um die persönliche Nationalregisternummer. Für die Personen, die nicht im Bevölkerungsregister oder im Warteregister eingetragen sind, ist eine Nummer "Register Bis" vorgesehen.

Jeder Arbeitgeber verfügt außerdem über eine persönliche Nummer für jeden Betrieb und jede Niederlassung seiner Firma.

Hier einige Bespiele von elektronischen Diensten :

•  die Anfrage für ein Nummernschild,

•  die multifunktionelle Mitteilung der Angaben über das Gehalt und die Arbeitszeit,

•  die Mitteilung eines Arbeitsunfalls,

•  die Mitteilung der MWS,

•  die Gründung einer Firma,

•  die Ergebnisse der Wahlen,

•  der freie Markt...

Der Bereich Arbeitslosigkeit ist also auch in diesem Prozess der Modernisierung und Vereinfachung der Verwaltung im Bereich der sozialen Sicherheit eingebunden. Konkret bedeutet dies, dass das Übermitteln einer gewissen Anzahl von Angaben der Sozialversicherten nicht mehr mittels Dokumenten gemacht wird, sondern auf elektronischem Weg.

Die Zentrale Datenbank der Sozialen Sicherheit (ZDSS) ist eine öffentliche Dienstelle die den Fluss der Angaben nach und innerhalb des Netzes der sozialen Sicherheit koordiniert. So ist die vierteljährliche elektronische Mitteilung an die LSS entstanden (Multifunktionelle Erklärung).

Die vierteljährliche elektronische Mitteilung: Multifunktionelle Erklärung

Die vierteljährliche multifunktionelle Erklärung ist nur ein Teil eines Projektes, das aus drei großen Teilen besteht :

  1. Die elektronische Mitteilung : die spontane Mitteilung der Arbeit ist eine elektronische Erklärung, die es dem Arbeitgeber ermöglicht, das LSS über die Einstellung oder Entlassung eines Arbeitnehmers in seinem Betrieb zu informieren. Diese spontane Mitteilung ist seit dem 1. Januar 2003 Pflicht für alle Arbeitgeber (privater oder öffentlicher Sektor).
  2. Die vierteljährliche elektronische Mitteilung an das LSS : Mittels dieser Erklärung übermittelt der Arbeitgeber die Angaben, die das Gehalt und die Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer betreffen. Diese Angaben werden so beschrieben und gruppiert, dass alle Dienstellen der sozialen Sicherheit mit den gleichen Informationen arbeiten können. Da diese Erklärung von allen Dienstellen der sozialen Sicherheit benutzt wird, wird sie manchmal auch "multifunktionelle Erklärung" genannt. Genauso wie die spontane Mitteilung der Arbeit, wird die vierteljährliche Mitteilung seit dem ersten Quartal 2003 auf elektronische Art und Weise gemacht.
  3. Die Mitteilung eines sozialen Risikos : Während eines Arbeitsverhältnisses können verschiedene Ereignisse auftreten, die einen Einfluss auf die soziale Position eines Arbeitnehmers haben. Ein Arbeitnehmer kann zum Beispiel entlassen werden, Opfer eines Arbeitsunfalls sein oder für längere Zeit krank sein; in diesem Fall spricht man von sozialem Risiko.

Der Arbeitgeber muss eine Mitteilung des sozialen Risikos machen, wenn ein Ereignis auftritt, dass Folgendes mit sich bringt :

•  Die Auszahlung von Kranken- oder Mutterschaftsgeld

•  Die Auszahlung einer Entschädigung auf Grund eines Arbeitsunfalls.

•  Die Auszahlung einer Entschädigung auf Grund einer Berufskrankheit.

•  Die Auszahlung von Arbeitslosengeld, Einkommensgarantieunterstützung oder Gehaltssubventionen.

Diese Mitteilung des sozialen Risikos kann der Sozialversicherung mittels eines vom entsprechenden öffentlichen Dienst der Sozialen Sicherheit genehmigten Formulars übermittelt werden, oder, sobald dies möglich sein wird, auf elektronischem Weg. Der Arbeitgeber hat also die freie Wahl.

Als Zahlstelle für Arbeitslosengeld (und anverwandten Unterstützungen) ist die HfA vor allen Dingen vom letzten Teil der Multifunktionellen Erklärung betroffen, d.h. die Mitteilung des sozialen Risikos.

Die Mitteilung des sozialen Risikos auf elektronischem Weg

Der Arbeitgeber kann also auf elektronischem Weg "sozialen Risiken" mitteilen.

Für die Erklärung des sozialen Risikos Sektor Arbeitslosigkeit muss der Arbeitgeber dem Sozialversicherten eine Kopie der mitgeteilten Angaben überreichen. Dies ermöglicht dem Sozialversicherten, die vom Arbeitgeber mitgeteilten Angaben zu überprüfen.

Im Sektor Arbeitslosigkeit hat man zehn soziale Risiken festgelegt, auch "Szenarien" genannt. Es handelt sich hierbei um zehn verschiedene elektronische Formulare, die es dem Arbeitnehmer ermöglichen :

•  Arbeitslosenunterstützungen oder ein Statut zu beantragen (fünf Risiken "Zulassung")

Es handelt sich zum Beispiel um das Formular C4 (Arbeitslosenbescheinigung – Arbeitsbescheinigung), dass am Ende eines Arbeitsvertrages überreicht wird, oder das Formular C 131 A (Arbeitslosenbescheinigung für die Inaktivitätsstunden), dass zu Beginn eines Teilzeitarbeitsvertrages überreicht wird. Dies sind Formulare, die die "Zulassung" betreffen.

•  seine monatliche Unterstützung zu erhalten (fünf Risiken "Auszahlung")

Es handelt sich zum Beispiel um das Formular C3.2 (Kurzarbeitbescheinigung) oder um das C 131 B (Erklärung über die Leistungen in einem Teilzeitbeschäftigungs-Regime), dass dem Arbeitnehmer an jedem Monatsende überreicht wird. Dies sind Formulare, die die "Auszahlung" betreffen.

Die Anwendung dieser Erklärungen wird progressiv eingeführt und ist noch nicht abgeschlossen.

Wenn Ihr Arbeitgeber den elektronischen Weg für die Mitteilung der sozialen Risiken benutzen möchte, kann er alle nützlichen Informationen auf der Web-Site der sozialen Sicherheit. erhalten

ACHTUNG! Die Schritte, die SIE unternehmen müssen um einen Antrag auf Unterstützungen zu stellen, bleiben unverändert.

Nur die Dokumente und die Art und Weise, diese zu erhalten, werden sich verändern. Um weitere Informationen zu erhalten, zögern Sie nicht, Sich an Ihre Zahlstelle der HfA zu wenden.

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Geänderte seite : 25.10.2011

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