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ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Die Aktivierung des Suchverhaltens

Achtung, diese neuen Bestimmungen richten sich an ALLE Personen, die jünger sind als 50 Jahre und in gleich welcher familiären Situation sie leben (Alleinlebend, Haushaltsvorstand oder Beiwohnend)!

Die Aktivierung des Suchverhaltens beinhaltet sämtliche Handlungen des LfA hinsichtlich des Arbeitslosen, um seine Bemühungen zu bewerten, wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden. Das Ziel ist vor allen Dingen, den Arbeitslosen aktiv zu begleiten und ihn bei seiner Arbeitsuche zu unterstützen.

Gleichzeitig haben sich die Regionen und Gemeinschaften dazu verpflichtet, den Arbeitslosen, die es wünschen, zusätzliche Begleitmaßnahmen anzubieten.

Die Bemühungen des Arbeitslosen, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern, werden während persönlicher Gespräche mit einem Beamten des LfA bewerlet. Die Bemühungen, die der Arbeitslose macht, um in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden, werden während der individuellen Gespräche mit einem Beamten des LfA (dem Eingliederungshelfer) beurteilt. Dieser wurde eigens für diese Gespräche eingestellt und geschult.

Diese neuen Maßnahmen sind am 1. Juli 2004 in Krafft getreten und werden allmählich auf alle Arbeitslose unter 50 Jahren angewandt.

Die aktuelle Prozedur des Ausschlusses wegen Langzeitarbeitslosigkeit (Artikel 80) wird allmählich durch die neue Maßnahme der Aktivierung des Suchverhaltens ersetzt.

Hier die großen Linien der Prozedur, die vom LfA angewandt wird.

 

Informationblad - DIE AKTIVIERUNG DES SUCHVERHALTENS.

 

Für weitere Informationen oder falls Sie Hilfe bei der Vorbereitung Ihres Gesprächs brauchen, können Sie Sich direkt an Ihre Zahlstelle der HfA wenden, von welcher Sie abhängen.

Sie können auch das diesbezügliche Informationsblatt auf der Web-Site des LfA lesen. ( http://www.onem.fgov.be ).

 

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Geänderte seite : 25.10.2011

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